BEITRÄGE

Für die Mitgliedschaft im Verein wird ein jährlicher Beitrag erhoben. Der Beitrag ist jeweils zum 31. Januar des jeweiligen Beitragsjahres fällig. Beim Beitritt zum Verein werden eine Aufnahmegebühr von 15 EUR und der erste Jahresbeitrag erhoben. Die Kosten die Sie in die Mitgliedschaft im ACTIVUM e.V. investieren, werden zum Teil als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt.

Die Mitgliedsbeiträge sind sozial nach Einkommen wie folgt gestaffelt:
Einnahmen von - bis: 0,00 - 10.000,00 EUR 10.001,00 - 25.000,00 EUR 25.001,00 - 40.000,00 EUR 40.001,00 - 60.000,00 EUR 60.001,00 - 80.000,00 EUR 80.001,00 - 100.000,00 EUR > über 100.000,00 EUR
Beitrag: 50,00 EUR 80,00 EUR 110,00 EUR 140,00 EUR 170,00 EUR 200,00 EUR 260,00 EUR

Einnahmen sind: Bruttoarbeitslohn, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Zahlungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, Kurzarbeitergeld, Abfindungen, Auslandseinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen.

Bei Ehegatten werden die Einnahmen zusammengerechnet. Für die Ehegatten wird ein Beitrag erhoben.



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